Notare

Als Notare stehen wir Ihnen und Ihren Vertragspartnern als verschwiegene und unparteiische Berater in komplizierten und folgenreichen Rechtsangelegenheiten zur Verfügung.

Notare

Bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen leisten wir Hilfe und fungieren als Mittler zwischen den Interessen der Parteien.

Unsere notarielle Zuständigkeit betrifft Beurkundungen jeder Art sowie Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.

Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften ist die Beurkundung durch einen Notar sogar gesetzlich vorgeschrieben. Dies ist immer dort der Fall, wo der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Folgen für die Beteiligten für geboten hält.

Als Notare errichten wir vollstreckbare Urkunden. Damit agieren wir als „Richter im Vorfeld“, denn aus den vollstreckbaren Urkunden eines Notars findet – wie aus für vollstreckbar erklärten gerichtlichen Endurteilen – die Zwangsvollstreckung statt.

Erforderlich oder zumindest dringend anzuraten ist die Mitwirkung eines Notars oder einer Notarin insbesondere in folgenden Bereichen:

Immobilien

Kauf, Schenkung, Nießbrauch, Bestellung von Hypotheken und Grundschulden, …

Ehe, Partnerschaft und Familie

Ehevertrag, Scheidungs- und Partnervertrag, Adoption, …

Vererben und Schenken

Testament und Erbvertrag, Erbscheinsantrag, Nachlassverteilung, vorweggenommene Erbfolge, Schenkungsvertrag, …

Vorsorgevollmacht

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung, …

Unternehmen

Gründung eines Unternehmens, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, …

Notarkosten

Die Kosten der Notarinnen und Notare (Gebühren und Auslagen) sind gesetzlich festgeschrieben, …

Darüber hinaus nehmen Notare und Notarinnen Verlosungen und Auslosungen vor und erstellen Vermögensverzeichnisse.

Sie können aber auch freiwillige Versteigerungen durchführen und Vermittlung von Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen vornehmen. Daneben können Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit beraten und vertreten, als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere sowie Kostbarkeiten verwahren.

Seiner öffentlichen Aufgabe und Funktion für das Gemeinwesen entsprechend darf der Notar seine Amtstätigkeit nicht ohne ausreichenden Grund verweigern; er hat also jedem Rechtsuchenden mit seiner Urkundstätigkeit zur Verfügung zu stehen.

Urkunde Notar